Menu Content/Inhalt
Home - Start arrow Home - Start arrow Keine Rückführung afghanischer Familien mit Kindern für mindestens ein Jahr
Keine Rückführung afghanischer Familien mit Kindern für mindestens ein Jahr Drucken E-Mail
Wednesday, 14 March 2007
(13.03.07) Hamburg wird die Rückführung ausreisepflichtiger afghanischer Familien mit Kindern aufgrund der sich abzeichnenden Verschärfung der Sicherheitslage in Afghanistan für mindestens ein Jahr nicht vollziehen. Das gilt nicht für ausreisepflichtige Straftäter, alleinstehende männliche Personen sowie Ehepaare.

Dies hat Innensenator Udo Nagel nach einem Gespräch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Dienstag entschieden. Somit werden die im Juni 2005 von der Innenministerkonferenz beschlossenen Rückführungsgrundsätze bezogen auf alleinstehende Männer und Ehepaare weiter umgesetzt, die Gruppe der Familien mit Kindern aber vorerst nicht mehr mit einbezogen.

Innensenator Udo Nagel: „Speziell in den vergangenen Tagen hat sich eine Verschärfung der Situation in Afghanistan abgezeichnet. Ich bin mir mit dem Bundesamt einig, dass es noch keinen Grund für einen generellen Rückführungsstopp gibt. Allerdings werden wir Familien mit Kindern aufgrund der momentanen Lage in Afghanistan aus humanitären Gründen derzeit nicht zurückführen. Zudem werden wir prüfen, inwiefern die von der Regierungskoalition in Berlin vereinbarte neue Bleiberechtsregelung anzuwenden ist. Dazu erwarten wir in den kommenden Wochen einen entsprechenden Kabinettsbeschluss.

 
< zurück   weiter >