| Tagessatzhöhe bei AsylbLG-Beziehern |
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| Montag, 13 Oktober 2008 | |
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Das OLG hat auf hiesige Revision hin entschieden, dass die Tagessatzhöhe Zur Begründung führt das OLG zutreffend aus, dass Gutscheine und Sachleistungen nicht kapitalisierbar sind und somit bei der Bezahlung der Geldstrafe nicht eingesetzt werden können. Dies wird insbes. im Strafbefehlsverfahren häufig nicht beachtet.
niedrige) Geldstrafe zahlen können soll, wenn er über kein Geld verfügt und es sich auch nicht auf rechtmäßigem Weg beschaffen kann.
Rechtsanwalt
Lerche | Schröder | Fahlbusch Anwaltskanzlei Blumenauer Str. 1 30449 Hannover
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