| Neue Informationen zu der Abschiebung von Hamburger Mitbürgern |
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| Donnerstag, 12 Oktober 2006 | |
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Informationen zu den Themen:
Wer ist betroffen?Generell gilt: Jede Afghanin/jeder Afghane, unabhängig von Geschlecht oder Alter, der zur Zeit mit einer Duldung im Bundesland Hamburg lebt, ist seit Mai 2005 ausreisepflichtig. Mit anderen Worten: der Abschiebestopp für Afghaninnen/Afghanen wurde zu diesem Zeitpunkt vom Hamburger Innensenator Udo Nagel (parteilos) für das Bundesland Ham-burg aufgehoben. Im Juni 2005 begann die Hamburger Ausländerbehörde als ausführendes Organ des Hamburger Innensenates sukzessive mit der konkreten Zwangsabschiebung* geduldeter, unverheirateter, männlicher Afghanen aus dem Bundesland Hamburg nach Kabul, Afghanistan. (*Zwangsabschiebung - im Amtsdeutsch ‘Rückführung’ - von afghanisch-stämmigen Hamburgern, die mitunter nach 10, 15 oder mehr Jahren in Hamburg bereits hervorragend in unsere Gesellschaft integriert waren!) Parallel dazu, wurde im Herbst 2005 mit der Abschiebung kinderloser Ehepaare mit dem Aufenthaltsstatus Duldung nach Afghanistan begonnen. Im Sommer 2006 verkündete Hamburgs Innensenator Udo Nagel offiziell, dass nunmehr ebenfalls mit der Abschiebung von afghanischen Familien (also Ehepaaren mit Kindern, egal welchen Alters und welcher Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland) begonnen würde. Bislang (Stand September 2006) wurde eine Vielzahl afghanischer Familien von der Hamburger Ausländerbehörde individuell angeschrieben und vorgeladen. Konkrete Abschiebungen von afghanischen Familien mit Duldung erfolgten bis zur Stunde noch nicht. Nicht desto Trotz lassen intensivste Vorbereitungen der Hamburger Ausländerbehörde einen möglicherweise baldigen Beginn vermuten. Nicht betroffen sind - nach unserer Einschätzung - zumindest zur Zeit: Geduldete, alleinstehende Frauen mit Kindern, unbegleitete Jugendliche (unter 18 Jahren), die alleine in die Bundesrepublik einreisten und sich hier weiterhin alleine (ohne Familie und Ange-hörige) aufhalten. Dieses gilt jedoch nur, bis sie die Volljährigkeit erreicht haben. Welche Möglichkeiten der Hilfestellung zur eventuellen Verhinderung einer Abschiebung Betroffener können u. a. generell angeraten wer-den?1. Betroffene (Afghaninnen/Afghanen mit dem Aufenthaltsstatus Duldung) sollten - sofern dies nicht bereits geschehen ist - unbedingt sofort mit sämtlichen relevanten Unterlagen eine qualifizierte Beratungsstelle oder/und eine(n) nachweislich kompetenten und engagierten Rechtsanwalt(-anwältin) für Ausländerrecht aufsuchen. (Entsprechende Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummern können beim Netzwerk Afghanistan-Info Hamburg erfragt werden. Telefon: 040-69 64 38 69) 2. Es besteht die Möglichkeit für Betroffene eine Petition (Bittschrift) beim Eingabenaus-schuß der Hamburger Bürgerschaft einzureichen. In diesem Schreiben sollten in deutscher Sprache individuell die Gründe aufgeführt sein, aus denen heraus der/die Betroffene ganz persönlich meint, unter keinen Umständen nach Afghanistan zurückkehren zu können. Darüber hinaus ist es gegebenenfalls sinnvoll, über den Grad der bisheriger Integration in der Hansestadt Hamburg zu berichten. (Auch hierbei stehen qualifizierte Beratungsstellen und/oder Rechtsanwälte/-anwältinnen notfalls beratend zur Verfügung.) Adresse des Petitionsausschusses: Freie und Hansestadt Hamburg Bürgerschaft -Eingabenausschuß- Poststr. 11 20354 Hamburg 3. Je mehr andere (vorzugsweise deutsche) Bürger wie Freunde, Nachbarn, Lehrer der Kinder, Sporttrainer, Vereinsmitglieder etc., etc. diese Petition durch ein eigenes Schreiben unterstützen oder selbst zusätzlich eine Petition für eine betroffene Familie oder Einzelperson stellen, um so intensiver kann unter Umständen der Grad der Integration dieser Person oder Familie von dem Petitionsausschuß erkannt werden. Generell gilt: Berechtigt zur Stellung einer Petition ist jede Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres. 4. Unabhängig hiervon hilft jeder Brief, jedes Protestschreiben etc. von Mitbürgern letztendlich auch als Teil eines Ganzen mitunter ein kleines Stückchen weiter. Egal ob an Hamburgs 1. Bürgermeister Ole von Beust, an Hamburgs Innensenator Udo, Nagel, an regionale oder überregionale Medien, usw., usw. In diesem Falle gilt traurigerweise: ‘Was nicht schadet kann nur helfen’. Und ganz ehrlich unter uns: Wir Hamburgerinnen und Hamburger sind schließlich nicht nur für unsere Weltoffenheit am Tor zur Welt bekannt, sondern in ähnlichem Maße für die uns eigene, ehrliche, hanseatische Zivilcourage. Denn diesmal, Herr Nagel, wurde der Bogen endgültig von Ihnen überspannt! In diesem Zusammenhang möchten wir uns im Namen vieler betroffener, afghanisch-stämmiger, Hamburger Mitbürgerinnen und Mitbürger ganz besonders ausdrücklich und herzlich bei den vielen Hamburger Lehrerinnen, Lehrern und Schulleiter(inne)n für ihr immenses Engagement und ihren oft unglaublichen, persönlichen Einsatz bezüglich ihrer afghanischstämmigen Hamburger Schüler/innen und deren Familien gegenwärtig bedanken. Viele dieser Familien berichten uns hiervon mit tief empfundener Rührung und intensiver, fast ungläubiger Dankbarkeit. Diese Unterstützung wird unabhängig von rein juristischen Aspekten, oft als das letzte Bollwerk unerwartet menschlicher Wärme in einer ansonsten fassungslosen Panik vor der Abschiebung aus meist jahrelanger Hamburger Integration in ein lebensbedrohendes Grauen angesehen. Dieser Dank gilt selbstverständlich genauso den vielen ungezählten Hamburgerinnen und Hamburgern, die sich für ihre afghanischstämmigen Freunde, Nachbarn und Mitbürger/innen in großartigem Maße zur Zeit einsetzen. Taschakor ! Vielen, lieben Dank ! |
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